Nutzung eines offenen WLAN nicht mehr strafbar
Das Tatbestandsmerkmal des «Abhörens» ist nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt, wenn ein Dritter ein offenes WLAN nutze.
Urlaub verfällt bei Pflege des kranken Kindes
Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte Arbeitgeberin der Klägerin 6 Tage Urlaub zu gewähren hatte und diesem unstreitig nachgekommen ist.
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