Nutzung eines offenen WLAN nicht mehr strafbar
Das Tatbestandsmerkmal des «Abhörens» ist nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt, wenn ein Dritter ein offenes WLAN nutze.
Das Tatbestandsmerkmal des «Abhörens» ist nach Ansicht des Gerichts nicht erfüllt, wenn ein Dritter ein offenes WLAN nutze.